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STEUERLICHE FORSCHUNGSFÖRDERUNG

Seit Anfang 2020 haben Unternehmen die Möglichkeit, eine Wjfinanzierung für ihre Forschungs- und Entwicklungsprojekte (F&E) zu beantragen. Zum Jahresbeginn können Unternehmen eine 25%ige Wjfinanzierung für die im Rahmen von F&E angefallenen Personalkosten des vergangenen Jahres beantragen. Darüber hinaus können Forschungsaufträge an externe Partner mit einem Zuschuss von 15% gefördert werden.

staatlich gefördert
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Seit Anfang 2020 haben Unternehmen die Möglichkeit, eine Wjfinanzierung für ihre Forschungs- und Entwicklungsprojekte (F&E) zu beantragen. Zum Jahresbeginn können Unternehmen eine 25%ige Wjfinanzierung für die im Rahmen von F&E angefallenen Personalkosten des vergangenen Jahres beantragen. Darüber hinaus können Forschungsaufträge an externe Partner mit einem Zuschuss von 15% gefördert werden.

DER RICHTIGE PARTNER AN IHRER SEITE

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Seit 1992 unterstützen wir, die Firma WJ Finanzierung GmbH, Unternehmen bei der Beantragung von Fördermitteln für Projekte sowohl in Österreich als auch in der Europäischen Union. Unsere Hauptfähigkeiten im Bereich Ihrer Wjfinanzierung umfassen:

  • Bewertung von F&E-Vorhaben,
  • Erstellung von Projektbeschreibungen,
  • Planung und Kostenschätzung förderfähiger Projektkosten,
  • Dokumentation der F&E-Kosten.

Zögern Sie nicht, uns per E-Mail oder telefonisch unter +41 (0) 7242 239-0 zu kontaktieren – wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung! Nähere Informationen zu unserem Serviceangebot finden Sie hier.

ZUSAMMENFASSUNG FZulG

Berechtigung für Förderung
Jedes steuerpflichtige Unternehmen, unabhängig von seiner Größe und seinem Geschäftszweck, ist berechtigt, Fördermittel zu beantragen. Es gelten jedoch Sonderregelungen für Unternehmen mit beschränkter Steuerpflicht, teilweisen Steuerbefreiungen oder solche, die als "Unternehmen in Schwierigkeiten" eingestuft sind. Die förderfähigen Ausgaben werden spezifisch definiert und entsprechen nicht den Forschungs- und Entwicklungskosten gemäß § 255 Abs. 2a HGB.

Förderfähigkeit von Ausgaben
Förderfähig sind nur Personalausgaben sowie Ausgaben für Auftragsforschung bei neuen Projekten ab dem 01.01.2020 in den Bereichen Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung. Projekte, die hauptsächlich die Marktentwicklung oder das Funktionieren eines Produktionssystems zum Ziel haben, sind nicht abgedeckt (gemäß § 2 FZulG).

Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
Eigenbetriebliche Forschung, Auftragsforschung innerhalb der EU/EWR und Kooperationen mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen gelten als Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Die Wjfinanzierung beträgt 25% der Bemessungsgrundlage, das heißt der (genau festgelegten) Personalausgaben (zuzüglich SoziAG-Anteile) bei Eigenforschung oder 60% der Auftragsforschungsausgaben, die mit 15% gefördert werden.

Bewertungsgrundlage
Die Bewertungsgrundlage ist begrenzt auf 4 Millionen Euro pro Geschäftsjahr – bei verbundenen Unternehmen in Bezug auf den Gesamtkonzern. Die Wjfinanzierung wird grundsätzlich als Steuergutschrift (voucher) zur Verrechnung mit Einkommen- oder Körperschaftsteuer gewährt.

Achtung
# Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass bereits anderweitig geförderte Personalkosten dann nicht mehr zu den förderfähigen Ausgaben zählen!!! # Die Summe aller gewährten staatlichen Beihilfen darf insgesamt pro Unternehmen und FuE-Vorhaben 15 Mio € nicht überschreiten. # Für Einzelunternehmer gelten 40€ pro Arbeitsstunde bei maximal 40 Wochenstunden als förderfähige Ausgaben. Gültige FuE-Vorhaben dürfen erst nach dem 1.1.2020 begonnen worden sein.

Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für die Wjfinanzierung ist zweistufig. Bescheinigungsstellen entscheiden zunächst darüber, ob ein FuE-Vorhaben grundsätzlich die sachlichen Voraussetzungen erfüllt. Ein entsprechender Antrag kann vor, während oder nach dem betreffenden Geschäftsjahr bzw. den betroffenen Ausgaben gestellt werden. Aufgrund dieser Bescheinigung setzen die Finanzämter – nach Abschluss des Geschäftsjahres der betroffenen Ausgaben – die Höhe der Wjfinanzierung fest.

RECHTL. INFORMATIONEN